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VG Berlin, 17.06.2015 - 34 K 276.14 A |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2015 - 34 K 276.14
Was die quantitative Beurteilung angeht, hat das Bundesverwaltungsgericht das Risiko, bei innerstaatlichen Auseinandersetzun gen mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:800 verletzt oder getötet zu werden, als für die Annahme einer individuellen Gefahr keinesfalls hinreichend angesehen (vgl. für alles Vorstehende OVG Rheinland-Pfalz, ebd.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - BVerwG 10 C 13/10 - , juris). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2015 - 34 K 276.14
Beruft sich ein Ausländer dagegen lediglich auf ali gemeine Gefahren, die nicht nur ihm persönlich, sondern zugleich der ganzen Bevöl kerung oder einer Bevöikerungsgruppe im Zielland drohen, soll der Abschiebungs schutz auch für den Einzelnen ausschließlich durch eine generelle Regelung gewährt werden (vgl. § 60 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG; BVerwGE 99, S. 324, 327). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2015 - 34 K 276.14
Allerdings kann es ausnahmsweise geboten sein, dem Ausländer im Einzelfall Schutz vor Abschiebung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren, wenn im Zielland landesweit eine extreme allgemeine Gefahrenlage besteht, in der der einzelne Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen überantwortet wäre (vgl. BVerwGE 102, S. 249, 258).
- BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2015 - 34 K 276.14
Sein Vortrag muss danach insgesamt geeignet sein, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68/81 juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11050/10
Kein Abschiebungsverbot für gesunde, junge männliche afghanische Staatsangehörige …
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2015 - 34 K 276.14
Eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit ist dann anzunehmen, wenn der Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhalti ge Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit tatsächlich Ge fahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 21. März 2012 - 8 A 11050/10 - , juris). - VG Ansbach, 09.02.2012 - AN 11 K 11.30097
Bereits unzulässiger, jedenfalls unbegründeter zweiter Wiederaufgreifensantrag …
Auszug aus VG Berlin, 17.06.2015 - 34 K 276.14
Insoweit wird nach § 77 Abs. 2 AsylVfG auf die zutreffenden Ausführungen des angegriffenen Bescheides verwiesen (vgl. im Ergeb nis zur Verneinung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezogen auf Pakistan auch VG Ansbach, Urteil vom 9. Februar 2012 - AN 11 K 11.30097 - , juris).
- VG Braunschweig, 08.12.2017 - 5 B 375/17 Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 17. Juni 2015 (- VG 34 K 276.14 A - juris) zur Möglichkeit internen Schutzes wie folgt ausgeführt:.